Bisher war es nicht so ganz einfach, digitale Ablage rechtskonform zu gestalten, ganz besonders dann nicht, wenn die Belege teils papierhaft, teils digital das Unternehmen erreichten.
Seit 1.1.2015 gelten neue Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer sowie zum Datenzugriff (GoBD) - das ersetzt die bisherigen GDPdU.
Sehr gut dargestellt ist die Sache hier:
Verfahrensdokumentation nach GoBD und TR03138
Für alle, die nicht in erster Linie die buchhalterische Seite im Blick haben, beginnt der interssanteste Teil auf Seite 22 des Schreibens vom Bundesministerium der Finanzen:
GoBD
Seit 1.1.2015 gelten neue Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer sowie zum Datenzugriff (GoBD) - das ersetzt die bisherigen GDPdU.
Sehr gut dargestellt ist die Sache hier:
Verfahrensdokumentation nach GoBD und TR03138
Für alle, die nicht in erster Linie die buchhalterische Seite im Blick haben, beginnt der interssanteste Teil auf Seite 22 des Schreibens vom Bundesministerium der Finanzen:
GoBD
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